Gladkowski & Partner
Organisationsberatung
Von der EU-Kommission wurde zum 01.01.2013 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine neue Energiesteuerrichtlinie verabschiedet.
Zu deren Konkretisierung wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz unterzeichnet. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Eckpunkte wurden nunmehr vom Bundesrat im Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes umgesetzt.
Der Prozess der Nachweisführung der Systeme ist in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung SpaEfV definiert.
Die Verordnung regelt darüber hinaus die Anforderungen an alternative Systeme des Energiemanagements.
Seit 2013 ist die Steuervergünstigung an folgende Bedingungen geknüpft:
Stufe 1:
Stufe 2:
Energieeffizienzsteigerung der Gesamtwirtschaft (Vereinbarung der Wirtschaft und der Bundesregierung vom 01.08.2012 – Glockenlösung)
Die Einführungsphase und Zertifizierung eines EnMS, UMS oder alternativer Systeme können nur noch DAkks-akkreditierte oder DAU-zugelassene Organisationen nachweisen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde von dieser Pflicht entbunden.
Wirtschaftlich gesehen ist die Einführung eines EnMS mehr als sinnvoll, denn branchenübergreifend sind Einsparpotenziale von mind. 10 % möglich!
Analysen belegen sogar deutlich höhere Einsparungen. Siehe hierzu die Publikation des Umweltbundesamtes.
Ein großer Vorteil ist zudem die Nachhaltigkeit des implementierten Prozesses. Einsparungen werden somit kontinuierlich über Jahre hinweg in Ihrem Unternehmen erzielt.
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Dipl. Ing. Peter Gladkowski
Energieeffizienz Auditor (TÜV) Offizieller Vertragspartner der
TÜV Rheinland Cert GmbH
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