EN 16247-1

Gladkowski & Partner

Organisationsberatung

Anforderungen an das Energieaudit

Energieaudit nach EN 16247-1 für KMU und Nicht-KMU!

 

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU schreibt für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) fallen, verbindliche Energieaudits vor. Der Bundestag hat am 05. Februar 2015 dem Gesetzesentwurf zu Änderungen des EDL-G, zugestimmt. Es verpflichtet alle Nicht-KMU zu der Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1, welches mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden muss. Das erste Audit muss bis zum 05.12.2015 erfolgen.

 

Die Norm EN 16247-1 wurde im Oktober 2012 veröffentlicht und beschreibt die Anforderungen an ein Energieaudit, um Unternehmen in die Lage zu versetzten, die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren.

 

Seit dem 01.01.2013 sind KMU des produzierenden Gewerbes verpflichtet, ein jährliches Energieaudit nach EN 16247-1 durchzuführen, wenn sie weiterhin staatliche Vergünstigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs (§55EnStG bzw. §10 StromStG) erhalten möchten.

 

Diese Norm bietet einen Orientierungsrahmen für Ablauf und Inhalt eines solchen Energieaudits und berücksichtigt dabei gesetzliche Anforderungen und anderweitige Verpflichtungen für das Unternehmen.

 

Schritte zur Effizienzsteigerung:

 

  • Auftaktbesprechung
  • Datenerfassung
  • Ausseneinsatz
  • Analyse
  • Bericht
  • Abschlusspräsentation

 

Ein Energieaudit nach EN 16247-1 untersucht und analysiert systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch in einem Unternehmen. In einem ersten Schritt werden die Ziele, Anwendungsbereiche, Grenzen und die Untersuchungstiefe des Energieaudits festgelegt. Anschließend werden unternehmensinterne Prozesse und das Nutzerverhalten analysiert. Dieser Schritt ist die Basis für die Ermittlung geeigneter Energiekennzahlen und Energiesparmaßnahmen. Dann werden die verschiedenen Maßnahmen anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, um aufzeigen zu können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale und –maßnahmen in einem Energiebericht zusammengefasst.

 

Ein Energieaudit ist somit ein erster wichtiger Schritt für Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche oder Größe, ihre Energienutzung zu optimieren und ihre Energieeffizienz kostensparend erfolgreich voranzutreiben.

 

Aktualisierte Gesetzeslage

 

Der Bundesrat hat am 06. März 2015 den Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Energiedienstleistungsgesetz (§8 EDL-Gesetz) gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind, bis zum 05.12.2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit nach der europäischen Norm EN 16247-1 durchführen müssen.

 

Von der Pflicht befreit sind Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem

(ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

 

Von dem Gesetz sind neben produzierenden Unternehmen auch Dienstleister wie Entsorgungs- und Wasserunternehmen betroffen. Durch die Einbeziehung von Verbund- und Partnerunternehmen bei der Subsumtion des KMU-Begriffes trifft das EDL-G selbst auf Unternehmen zu, die sich selbst nicht als Großunternehmen verstehen. Auch öffentlich-private Partnerschaften, wie sie in der Entsorgungswirtschaft häufig vorkommen, sind unabhängig von ihrer Größe zum Energieaudit verpflichtet.

 

Wegen der kurzen Frist bis zum 05. Dezember stellen die Audits eine entsprechend organisatorische Herausforderung dar. Es ist daher empfehlenswert den Auditierungsprozess frühzeitig zu beginnen um Engpässen zum Ende des Jahres 2015 entgegenzuwirken.

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Dipl. Ing. Peter Gladkowski

Energieeffizienz Auditor (TÜV) Offizieller Vertragspartner der

TÜV Rheinland Cert GmbH

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